Insolvenzrecht von A bis Z.
Zentrale Begriffe des österreichischen Insolvenzrechts verständlich erklärt.
Ihr Team im Insolvenzrecht
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, ordnen Unterlagen und zeigen nachvollziehbar die nächsten rechtlichen Schritte auf.
E
- Eigenkapitalersetzender Kredit Ein Gesellschafterkredit, der in der Krise die gesetzlichen Voraussetzungen des Eigenkapitalersatzes erfüllt.
- Eigentumsvorbehalt Eine vertragliche Eigentumsregel, nach der das Eigentum bis zum Eintritt der vereinbarten Bedingung beim Lieferanten bleibt.
- Ersatzaussonderung Ein gesetzlicher Prüfpfad, wenn eine Sache nach Verfahrenseröffnung veräußert wurde und der Erlös nachvollziehbar ist.
I
- Insolvenzanfechtung Die gesetzliche Prüfung bestimmter Rechtshandlungen vor Verfahrenseröffnung, die das Vermögen des Schuldners betreffen.
- Insolvenzgläubiger Ein Gläubiger, dessen Forderung nach den Regeln der Insolvenzordnung im Insolvenzverfahren geltend zu machen ist.
- Insolvenzmasse Das Vermögen, das im Insolvenzverfahren verwaltet und verwertet wird, vorbehaltlich Rechte Dritter.
- Insolvenzverwalter Das gerichtlich bestellte Organ mit den im konkreten Verfahren zugewiesenen Aufgaben.
R
- Restrukturierung Maßnahmen an Vermögen, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit nach der ReO.
- Restrukturierungsplan Der Plan, der im ReO Verfahren die vorgeschlagenen Maßnahmen und die Behandlung betroffener Gläubiger beschreibt.
- Rückzahlungssperre Die gesetzliche Sperre für die Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterkredits.
S
Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.
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