Restrukturierungsplan
Der Plan, der die beabsichtigte Restrukturierung nach der ReO in konkrete Maßnahmen und eine Behandlung betroffener Gläubiger übersetzt.
Ein Restrukturierungsplan ordnet die beabsichtigten Maßnahmen und die Behandlung der betroffenen Gläubiger im Restrukturierungsverfahren nach der ReO. Er dient damit als Grundlage für die gerichtliche und gläubigerseitige Befassung mit der vorgeschlagenen Restrukturierung.
Der Restrukturierungsplan ist weder mit dem gesamten Restrukturierungsverfahren noch mit einem Sanierungsplan im Insolvenzverfahren gleichzusetzen. Der Sanierungs- und Restrukturierungs-Schwerpunkt erklärt die Verfahrenswege; der Beitrag zur außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung nach der ReO ordnet die präventive Restrukturierung ein.
Mehr dazu
Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.
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Restrukturierung
Maßnahmen an Vermögen, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb, die nach der ReO Zahlungsunfähigkeit abwenden und Bestandfähigkeit sichern sollen.
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Sanierungsverfahren
Ein Insolvenzverfahren, das unter den Voraussetzungen des § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnet wird.
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Sanierungsverwalter
Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter, der im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung die Verwaltung des Schuldners beaufsichtigt.
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