Insolvenz

Restrukturierungsplan

Der Plan, der die beabsichtigte Restrukturierung nach der ReO in konkrete Maßnahmen und eine Behandlung betroffener Gläubiger übersetzt.

Kurz erklärt

Ein Restrukturierungsplan ordnet die beabsichtigten Maßnahmen und die Behandlung der betroffenen Gläubiger im Restrukturierungsverfahren nach der ReO. Er dient damit als Grundlage für die gerichtliche und gläubigerseitige Befassung mit der vorgeschlagenen Restrukturierung.

Der Restrukturierungsplan ist weder mit dem gesamten Restrukturierungsverfahren noch mit einem Sanierungsplan im Insolvenzverfahren gleichzusetzen. Der Sanierungs- und Restrukturierungs-Schwerpunkt erklärt die Verfahrenswege; der Beitrag zur außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung nach der ReO ordnet die präventive Restrukturierung ein.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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