Gläubiger
Wie mache ich eine offene Forderung im Verfahren geltend?
Forderungsgrund, Sicherheiten und der Stand in der Insolvenztabelle müssen getrennt betrachtet werden. Eine normale Mahnung beantwortet diese Fragen nicht.
Zur Seite für GläubigerWenn ein Unternehmen nicht mehr zahlen kann, müssen offene Forderungen, fremdes Eigentum, Sicherheiten und Organpflichten getrennt beurteilt werden. Hier finden Gläubiger, Lieferanten, Geschäftsführungen, Gesellschafter und Kaufinteressenten den passenden Einstieg.
Insolvenzrecht behandelt sehr unterschiedliche Positionen. Wählen Sie nicht nur nach dem Namen des Verfahrens, sondern danach, was Sie schützen, entscheiden oder erwerben möchten.
Wie mache ich eine offene Forderung im Verfahren geltend?
Forderungsgrund, Sicherheiten und der Stand in der Insolvenztabelle müssen getrennt betrachtet werden. Eine normale Mahnung beantwortet diese Fragen nicht.
Zur Seite für GläubigerGehört die Ware oder Maschine überhaupt zur Insolvenzmasse?
Eine Rechnung allein beweist kein Eigentum. Vertrag, Lieferschein, Seriennummer, Standort und mögliche Verarbeitung sind für die Zuordnung wichtig.
Zu Aussonderung und EigentumsvorbehaltWelche Entscheidung darf jetzt nicht aufgeschoben werden?
Liquidität, fällige Verbindlichkeiten, Finanzierungszusagen und Organbeschlüsse müssen aktuell dokumentiert werden. Der gesetzliche Rahmen ist keine automatische Wartezeit.
Zu den Pflichten der GeschäftsführungWas gilt für Darlehen, Rückzahlungen oder Aufrechnung?
Entscheidend sind Gesellschafterstellung, Kreditform, Zeitpunkt und Zahlungsfluss. Rückzahlungen sollten nicht ohne Prüfung des EKEG veranlasst werden.
Zur Gesellschafterfinanzierung in der KriseWas muss vor einem Angebot aus der Insolvenz geklärt sein?
Verfahrensstand, Verfügungsbefugnis, Erwerbsgegenstand und Rechte Dritter gehören vor die allgemeinen Fragen des Kaufvertrags.
Zum Unternehmenskauf aus InsolvenzSichern Sie Aktenzeichen, Verfahrensart, Zustellungen und veröffentlichte Termine. Gleichen Sie alle Datumsangaben mit der Kundmachung im konkreten Verfahren ab.
Hilfreich sind die maßgeblichen Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Lieferscheine, Sicherheiten, Beschlüsse und die vollständige Korrespondenz.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Österreichisches Insolvenzrecht
Wir prüfen, welche Position Sie im konkreten Verfahren haben, welche Unterlagen dafür entscheidend sind und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.
Ein Insolvenzfall beginnt oft mit einer unbezahlten Rechnung, einer gerichtlichen Kundmachung oder einer dringenden Entscheidung im Unternehmen.
Aktenzeichen, Verfahrensart und gerichtliche Kundmachung zeigen, welches Verfahren eröffnet wurde und was dort bereits bekanntgegeben ist.
Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Eigentumsnachweise, Sicherheiten und Zahlungsflüsse zeigen, welche Rechtsposition überhaupt betroffen ist.
Erst nach dieser Einordnung lässt sich klären, ob eine Forderungsanmeldung, eine Aussonderung, eine Reaktion auf ein Anfechtungsschreiben oder eine Organentscheidung zu prüfen ist.
Besprechungen sind in Salzburg, telefonisch oder per Video möglich. Gerichtliche und sonstige Termine nehmen wir bei Bedarf österreichweit wahr.
Eine offene Rechnung ist keine Eigentumsposition. Eine Zahlung ist nicht dasselbe wie eine Sicherheit. Wählen Sie das Thema, das zu Ihrem konkreten Problem passt.
Forderungsgrund, Belege, Tabellenstand und wirtschaftliche Folgeentscheidungen geordnet prüfen.
Zum Schwerpunkt →Eigene Ware oder Maschinen in der Masse anhand von Vertrag, Kennzeichnung und Zahlungsfluss zuordnen.
Zum Schwerpunkt →Zahlungen und Sicherheiten aus der Krise chronologisch dokumentieren und rechtlich einordnen.
Zum Schwerpunkt →Antragspflicht, Krisendokumentation und Gesellschafterdarlehen voneinander abgrenzen.
Zum Schwerpunkt →ReO, Sanierungsverfahren und eröffnetes Insolvenzverfahren klar unterscheiden.
Zum Schwerpunkt →Verfahrensstand, Masse, Datenraum und Zustimmungen vor einem Angebot prüfen.
Zum Schwerpunkt →Der Unterlagencheck hilft Ihnen, Forderungsgrund, Zahlungen, Sicherheiten und gerichtliche Angaben zusammenzutragen und mit der aktuellen Kundmachung abzugleichen.
Die interaktiven Checks sammeln die Angaben und Belege für die individuelle Prüfung von Anspruch, Frist und Haftung.
Bereich öffnenDas Lexikon erklärt zentrale Begriffe des österreichischen Insolvenzrechts und grenzt ähnliche Positionen voneinander ab.
Bereich öffnenDie Checklisten helfen, Unterlagen für Forderungen, eigene Ware, Krisenentscheidungen oder einen möglichen Erwerb vollständig zusammenzustellen.
Bereich öffnenDie Insolvenzordnung beschreibt den rechtlichen Rahmen. Was in einem bestimmten Verfahren eröffnet, angeordnet oder terminiert wurde, ergibt sich aus der gerichtlichen Kundmachung. Erst Ihre Verträge, Belege und Zahlungsflüsse zeigen, welche Position Sie darin haben.
Aussonderung, Antragspflicht, Insolvenzforderungen, Restrukturierung und Gesellschafterkredite folgen unterschiedlichen Regeln. Für eine konkrete Rechtsfolge sind die geltende Fassung und der Sachverhalt gemeinsam zu prüfen.
Aktenzeichen, Verfahrensart, gerichtliche Termine und Tabellenstand gehören zum einzelnen Verfahren. Übernehmen Sie diese Angaben aus der aktuellen Kundmachung und lassen Sie Unklarheiten früh prüfen.
insolvenzrecht-anwalt.at ist das Fachportal der BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH für österreichisches Insolvenzrecht. Wir beraten Unternehmen, Gläubiger, Lieferanten, Geschäftsführungen, Gesellschafter und Interessenten an Vermögenswerten oder Betrieben aus einer Insolvenz. Am Beginn steht die konkrete Position im Verfahren. Dazu gehören der gerichtliche Verfahrensstand, die betroffenen Verträge, Eigentums- und Sicherungsrechte, Zahlungsflüsse sowie die Entscheidungen der verantwortlichen Organe. Aus diesen Informationen ergibt sich, welche Frage zuerst geklärt werden muss.
Schildern Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den bisherigen Verfahrensstand. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir für die rechtliche Prüfung benötigen.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000