Insolvenz

Insolvenz.

Wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlen kann, müssen offene Forderungen, fremdes Eigentum, Sicherheiten und Organpflichten getrennt beurteilt werden. Hier finden Gläubiger, Lieferanten, Geschäftsführungen, Gesellschafter und Kaufinteressenten den passenden Einstieg.

Wo Sie beginnen können

Welche Frage stellt sich für Sie zuerst?

Insolvenzrecht behandelt sehr unterschiedliche Positionen. Wählen Sie nicht nur nach dem Namen des Verfahrens, sondern danach, was Sie schützen, entscheiden oder erwerben möchten.

Gläubiger

Wie mache ich eine offene Forderung im Verfahren geltend?

Forderungsgrund, Sicherheiten und der Stand in der Insolvenztabelle müssen getrennt betrachtet werden. Eine normale Mahnung beantwortet diese Fragen nicht.

Zur Seite für Gläubiger

Lieferant oder Eigentümer

Gehört die Ware oder Maschine überhaupt zur Insolvenzmasse?

Eine Rechnung allein beweist kein Eigentum. Vertrag, Lieferschein, Seriennummer, Standort und mögliche Verarbeitung sind für die Zuordnung wichtig.

Zu Aussonderung und Eigentumsvorbehalt

Geschäftsführung

Welche Entscheidung darf jetzt nicht aufgeschoben werden?

Liquidität, fällige Verbindlichkeiten, Finanzierungszusagen und Organbeschlüsse müssen aktuell dokumentiert werden. Der gesetzliche Rahmen ist keine automatische Wartezeit.

Zu den Pflichten der Geschäftsführung

Gesellschafter

Was gilt für Darlehen, Rückzahlungen oder Aufrechnung?

Entscheidend sind Gesellschafterstellung, Kreditform, Zeitpunkt und Zahlungsfluss. Rückzahlungen sollten nicht ohne Prüfung des EKEG veranlasst werden.

Zur Gesellschafterfinanzierung in der Krise

Kaufinteressent

Was muss vor einem Angebot aus der Insolvenz geklärt sein?

Verfahrensstand, Verfügungsbefugnis, Erwerbsgegenstand und Rechte Dritter gehören vor die allgemeinen Fragen des Kaufvertrags.

Zum Unternehmenskauf aus Insolvenz

Liegt bereits eine gerichtliche Kundmachung vor?

Sichern Sie Aktenzeichen, Verfahrensart, Zustellungen und veröffentlichte Termine. Gleichen Sie alle Datumsangaben mit der Kundmachung im konkreten Verfahren ab.

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen sollten

Hilfreich sind die maßgeblichen Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Lieferscheine, Sicherheiten, Beschlüsse und die vollständige Korrespondenz.

Unterlagen für eine offene Forderung prüfen
BRANDAUER Rechtsanwälte
Ansprechpartner im Insolvenzrecht

BRANDAUER Rechtsanwälte

Österreichisches Insolvenzrecht

Wir prüfen, welche Position Sie im konkreten Verfahren haben, welche Unterlagen dafür entscheidend sind und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.

1978
Kanzlei seit
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österreichweit tätig
24h
Rückruf-Zusage

Vom ersten Hinweis zum geordneten Sachverhalt.

Ein Insolvenzfall beginnt oft mit einer unbezahlten Rechnung, einer gerichtlichen Kundmachung oder einer dringenden Entscheidung im Unternehmen.

01

Verfahren feststellen

Aktenzeichen, Verfahrensart und gerichtliche Kundmachung zeigen, welches Verfahren eröffnet wurde und was dort bereits bekanntgegeben ist.

02

Eigene Position belegen

Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Eigentumsnachweise, Sicherheiten und Zahlungsflüsse zeigen, welche Rechtsposition überhaupt betroffen ist.

03

Nächsten Schritt abstimmen

Erst nach dieser Einordnung lässt sich klären, ob eine Forderungsanmeldung, eine Aussonderung, eine Reaktion auf ein Anfechtungsschreiben oder eine Organentscheidung zu prüfen ist.

Besprechungen sind in Salzburg, telefonisch oder per Video möglich. Gerichtliche und sonstige Termine nehmen wir bei Bedarf österreichweit wahr.

Für Gläubiger

Sie haben eine offene Rechnung und kennen den Verfahrensstand noch nicht?

Der Unterlagencheck hilft Ihnen, Forderungsgrund, Zahlungen, Sicherheiten und gerichtliche Angaben zusammenzutragen und mit der aktuellen Kundmachung abzugleichen.

Rechtsgrundlagen und Verfahrensstand

Das Gesetz und die Kundmachung beantworten verschiedene Fragen.

Die Insolvenzordnung beschreibt den rechtlichen Rahmen. Was in einem bestimmten Verfahren eröffnet, angeordnet oder terminiert wurde, ergibt sich aus der gerichtlichen Kundmachung. Erst Ihre Verträge, Belege und Zahlungsflüsse zeigen, welche Position Sie darin haben.

Den gesetzlichen Rahmen einordnen

Aussonderung, Antragspflicht, Insolvenzforderungen, Restrukturierung und Gesellschafterkredite folgen unterschiedlichen Regeln. Für eine konkrete Rechtsfolge sind die geltende Fassung und der Sachverhalt gemeinsam zu prüfen.

Das konkrete Verfahren prüfen

Aktenzeichen, Verfahrensart, gerichtliche Termine und Tabellenstand gehören zum einzelnen Verfahren. Übernehmen Sie diese Angaben aus der aktuellen Kundmachung und lassen Sie Unklarheiten früh prüfen.

Passende Vertiefungen

Rechtsberatung für wirtschaftliche Krisen und Insolvenzverfahren.

insolvenzrecht-anwalt.at ist das Fachportal der BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH für österreichisches Insolvenzrecht. Wir beraten Unternehmen, Gläubiger, Lieferanten, Geschäftsführungen, Gesellschafter und Interessenten an Vermögenswerten oder Betrieben aus einer Insolvenz. Am Beginn steht die konkrete Position im Verfahren. Dazu gehören der gerichtliche Verfahrensstand, die betroffenen Verträge, Eigentums- und Sicherungsrechte, Zahlungsflüsse sowie die Entscheidungen der verantwortlichen Organe. Aus diesen Informationen ergibt sich, welche Frage zuerst geklärt werden muss.

Erste Fragen nach einer Insolvenz.

Mein Kunde ist insolvent und eine Rechnung ist offen. Was sollte ich zuerst prüfen? +
Sichern Sie Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweise, Zahlungen, Sicherheiten und die gerichtliche Kundmachung. Danach ist zu unterscheiden, ob eine Insolvenzforderung anzumelden ist oder ob zusätzlich eine Sicherheit oder ein Eigentumsrecht betroffen ist.
Darf ich meine Ware aus dem Betrieb des Schuldners abholen? +
Nicht ohne vorherige Klärung. Entscheidend sind unter anderem Eigentumsgrund, Identifizierbarkeit, Standort, Verarbeitung und Rechte Dritter. Sichern Sie Lieferscheine, Seriennummern, Vertragsklauseln und sonstige Eigentumsnachweise.
Welche Informationen braucht eine Geschäftsführung in der Krise? +
Aktuelle Liquidität, fällige Verbindlichkeiten, offene Finanzierungszusagen, Beschlüsse und belastbare Planungsgrundlagen müssen gemeinsam betrachtet werden. Ein gesetzlicher Rahmen darf nicht als automatische Wartezeit verstanden werden.

Sie möchten Ihren konkreten Fall besprechen?

Schildern Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den bisherigen Verfahrensstand. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir für die rechtliche Prüfung benötigen.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg