Insolvenz

Sanierungsverwalter

Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter, der im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung die Verwaltung des Schuldners beaufsichtigt.

Kurz erklärt

Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung bleibt die Verwaltung der Insolvenzmasse beim Schuldner, steht aber unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters, des Sanierungsverwalters. Bestimmte Rechtshandlungen benötigen seine Genehmigung oder können seinem Einspruch unterliegen.

Der Sanierungsverwalter ist vom Masseverwalter bei entzogener oder fehlender Eigenverwaltung und vom Restrukturierungsbeauftragten nach der ReO abzugrenzen. Der Sanierungs- und Restrukturierungs-Schwerpunkt ordnet die Rollen ein; der Beitrag zum Sanierungsverfahren in Österreich erläutert den Zusammenhang mit der Eigenverwaltung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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