Insolvenz

Insolvenzverwalter

Das gerichtlich bestellte Verfahrensorgan mit den nach Verfahrensart und Beschluss zugewiesenen Aufgaben.

Kurz erklärt

Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt. Er nimmt die im konkreten Verfahren vorgesehenen Aufgaben wahr, insbesondere im Zusammenhang mit Sicherung, Verwaltung und Verwertung der Masse sowie mit der Prüfung der angemeldeten Forderungen. Sein genauer Aufgabenbereich hängt von der Verfahrensart und den gerichtlichen Entscheidungen ab.

Der Verwalter ist nicht mit der Insolvenzmasse gleichzusetzen: Die Masse ist der vermögensrechtliche Bezugsgegenstand, der Verwalter das handelnde Verfahrensorgan. Ebenso ist er kein Insolvenzgläubiger. Der Gläubiger-Schwerpunkt zeigt, wie Gläubiger ihre Position gegenüber dem Verfahren dokumentieren.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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