Insolvenz

Insolvenzmasse

Das dem Insolvenzverfahren unterliegende Vermögen, das für Verwaltung, Verwertung und Gläubigerbefriedigung maßgeblich ist.

Kurz erklärt

Die Insolvenzmasse bezeichnet das Vermögen, das dem eröffneten Insolvenzverfahren unterliegt. Sie bildet den wirtschaftlichen Bezugsrahmen für Verwaltung, Verwertung und die Befriedigung der Gläubiger. Ob ein konkreter Gegenstand dazugehört, kann von Eigentum, Sicherheiten und Aussonderungsrechten abhängen.

Die Masse ist weder der Insolvenzverwalter noch die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger. Der Verwalter handelt als Verfahrensorgan in Bezug auf die Masse, während Gläubiger Ansprüche geltend machen. Der Gläubiger-Schwerpunkt erklärt diese Rollen und die getrennte Prüfung von Forderung, Eigentum und Sicherheit.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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