Insolvenz

Sanierungsverfahren

Ein nach dem gesetzlichen Rahmen des § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnetes Verfahren.

Kurz erklärt

Ein nach dem gesetzlichen Rahmen des § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnetes Verfahren.

Für die konkrete Einordnung sind Vertrag, Verfahrensstand und Belege gemeinsam zu prüfen. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und der Einzelfall. Zum passenden Schwerpunkt.

Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg