Insolvenz

Rückzahlungssperre

Die gesetzliche Sperre, die die Rückforderung eines eigenkapitalersetzenden Kredits bis zur Sanierung der Gesellschaft begrenzt.

Kurz erklärt

Nach § 14 EKEG kann ein Gesellschafter einen eigenkapitalersetzenden Kredit samt Zinsen grundsätzlich nicht zurückfordern, solange die Gesellschaft nicht saniert ist. Die Sperre erfasst nach der Norm auch Befriedigung durch Aufrechnung, Pfandverwertung oder auf andere Weise.

Die Rückzahlungssperre ist nicht die Voraussetzung für die Einordnung als eigenkapitalersetzender Kredit, sondern eine Rechtsfolge dieser Einordnung. Der Schwerpunkt zu Geschäftsführung und Gesellschaftern in der Krise ordnet die Folgen ein; der Beitrag zu Gesellschafterdarlehen in der Krise nach dem EKEG erläutert Rückzahlung und Aufrechnung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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