Insolvenz

Restrukturierung

Maßnahmen an Vermögen, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb, die nach der ReO Zahlungsunfähigkeit abwenden und Bestandfähigkeit sichern sollen.

Kurz erklärt

§ 1 ReO versteht unter Restrukturierung Änderungen an Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb sowie Kombinationen solcher Maßnahmen. Das Restrukturierungsverfahren wird auf Antrag des Schuldners eingeleitet und soll Zahlungsunfähigkeit abwenden sowie die Bestandfähigkeit sichern.

Restrukturierung nach der ReO ist vom Sanierungsverfahren nach der IO und vom bereits eröffneten Insolvenzverfahren abzugrenzen. Ein Restrukturierungsplan beschreibt Maßnahmen, ist aber nicht mit dem gesamten Verfahren gleichzusetzen. Der Sanierungs- und Restrukturierungs-Schwerpunkt erklärt die verschiedenen Wege.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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