Insolvenz
Schwerpunkt

Sanierung und Restrukturierung

ReO, Sanierungsverfahren und eröffnetes Insolvenzverfahren klar unterscheiden.

Prüfpfad

Welche Unterlagen sollten Sie zuerst ordnen?

Der Entscheidungsbaum strukturiert Ihre Rolle und Dokumente. Er berechnet keine Frist und trifft keine Rechtsentscheidung.

01 Frage 1

Welche Rolle beschreibt Ihre Situation am besten?

Ihre Angaben

Dokumente geordnet prüfen

01

Rolle und gesetzlichen Prüfrahmen zuerst abgrenzen

Ordnen Sie zuerst Beteiligte, Verfahrensstand und wirtschaftliches Ziel. Forderung, Eigentum, Organpflicht und Erwerb folgen unterschiedlichen Prüfpfaden.

02

Unterlagen können gezielt rechtlich geprüft werden

Mit geordneten Unterlagen kann die konkrete Rechtsfrage gegen die aktuelle Verfahrenslage und die einschlägigen Normen geprüft werden.

03

Dokumentationslücken zuerst schließen

Sichern Sie Vertrag, Zahlungsbelege, gerichtliche Kundmachung und Kommunikation, bevor Sie eine rechtliche oder wirtschaftliche Entscheidung treffen.

Die Restrukturierungsordnung ermöglicht auf Antrag des Schuldners ein Verfahren zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit und zur Sicherung der Bestandsfähigkeit. Sie ist vom Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung und vom eröffneten Insolvenzverfahren zu unterscheiden.

Eine belastbare Vorbereitung beginnt mit Liquiditätsdaten, einem Restrukturierungskonzept, Gläubigergruppen und realistischen Maßnahmen. Der Readiness Check stellt nur die Unterlagen und Gesprächsagenda zusammen.

Verfahrensziel und Ausgangslage klären

§ 1 ReO beschreibt Restrukturierung weit. Sie kann Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur, Geschäftsbereiche oder eine Gesamtveräußerung betreffen. Welche Maßnahme geeignet ist, hängt von Unternehmen, Gläubigerstruktur und Zeit ab.

Drohende Zahlungsunfähigkeit, eingetretene Zahlungsunfähigkeit und bloßer Finanzierungsbedarf dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Konzept und Unterlagen vorbereiten

§ 7 ReO regelt Antragsunterlagen und die Prüfung des Restrukturierungskonzepts. Die dort genannte Verbesserungsfrist von höchstens 14 Tagen ist keine allgemeine Frist für den Start einer Restrukturierung.

Jahresabschlüsse, Liquiditätsplanung, Maßnahmenplan, Gläubigerliste, Sicherheiten und Zuständigkeiten müssen konsistent sein.

  • Aktueller Liquiditätsstatus und Planung
  • Gläubigergruppen, Sicherheiten und Streitpositionen
  • Maßnahmen, Finanzierung und Verantwortlichkeiten

Sanierungsverfahren nach IO abgrenzen

§ 167 IO bildet den gesetzlichen Rahmen für die Bezeichnung als Sanierungsverfahren und erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch drohende Zahlungsunfähigkeit. Das Verfahren ist nicht mit einer außergerichtlichen Sanierung oder der ReO identisch.

Quoten, Mehrheiten und Erfolgsaussichten werden auf dieser Seite bewusst nicht pauschal dargestellt. Sie hängen vom gewählten Verfahren und der konkreten Lage ab.

Kommunikation und Umsetzbarkeit prüfen

Ein rechtlich möglicher Plan muss operativ finanzierbar und mit den wesentlichen Beteiligten besprechbar sein. Dokumentieren Sie Annahmen, Alternativen und die Auswirkung auf Gläubigergruppen.

Vertraulichkeit, Gleichbehandlung, Marktkommunikation und arbeitsrechtliche Folgen können zusätzliche Prüfungen auslösen.

Allgemeine Information zum österreichischen Insolvenzrecht, Stand Juli 2026. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall und der aktuellen Verfahrenslage ab.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Ist die ReO bereits ein Insolvenzverfahren? +
Nein. Sie ist ein eigener gesetzlicher Rahmen zur Restrukturierung und zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit.
Was bedeutet die 14 Tage Frist in § 7 ReO? +
Sie betrifft mögliche Verbesserungen bestimmter Antragsunterlagen durch gerichtlichen Auftrag. Sie ist keine allgemeine Startfrist.
Prognostiziert der Check eine Sanierungsquote? +
Nein. Er sammelt Unterlagen und zeigt offene Punkte, berechnet aber keine Quote oder Verfahrenszulässigkeit.

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