Forderungsanmeldung
Der verfahrensrechtliche Schritt, mit dem ein Insolvenzgläubiger seine Forderung im Verfahren geltend macht.
Nach § 102 IO müssen Insolvenzgläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen, auch wenn darüber bereits ein Rechtsstreit anhängig ist. Für die Anmeldung sind Forderungsgrund, Betrag, Belege und die gerichtlichen Verfahrensdaten geordnet zusammenzuführen.
Die Forderungsanmeldung betrifft einen Zahlungsanspruch gegen den Schuldner. Sie ist weder ein Aussonderungsbegehren für fremdes Eigentum noch der spätere Tabellenstand über Anerkennung oder Bestreitung. Der Gläubigerschwerpunkt im Insolvenzverfahren zeigt den Verfahrenskontext; der Beitrag zur Forderungsanmeldung statt normaler Eintreibung erläutert den Wechsel des Durchsetzungswegs.
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Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.
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