Insolvenz
Insolvenzverfahren

Stimmrecht in der Gläubigerversammlung: Forderung und Deckung prüfen

§ 93 IO knüpft das Stimmrecht an Forderungsstatus und Deckungslagen. Prüfen Sie Feststellung, Bestreitung und voraussichtlichen Ausfall.

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31. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

In der Gläubigerversammlung entscheidet nicht jede Forderung automatisch mit. § 93 IO unterscheidet festgestellte, bestrittene und bedingte Forderungen.

Bei Absonderung ist grundsätzlich der voraussichtlich ungedeckte Teil maßgeblich, wenn der Gläubiger dies begehrt.

Die Vorbereitung beginnt mit Forderungsstand, Sicherheit und Ausfall.

Rechtsfrage

Stimmrecht in der Gläubigerversammlung: Forderung und Deckung prüfen

In der Gläubigerversammlung entscheidet nicht jede Forderung automatisch mit. § 93 IO unterscheidet festgestellte, bestrittene und bedingte Forderungen.

Rechtsfrage
Rechtsfrage Nachweis Kontrollpunkt Nächster Schritt
Feststellung und Stimmrecht verbinden § 93 Abs 1 IO knüpft die Teilnahme an festgestellte Insolvenzforderungen. Prüfen Sie zuerst das Ergebnis der Prüfungstagsatzung. In der Gläubigerversammlung entscheidet nicht jede Forderung automatisch mit. § 93 IO unterscheidet festgestellte, bestrittene und bedingte Forderungen. Die Forderung ist festgestellt
Absonderung und ungedeckten Teil prüfen Bei Absonderung müssen Bewertung, Verwertung und Sicherheiten zusammengeführt werden. Bei Absonderung ist grundsätzlich der voraussichtlich ungedeckte Teil maßgeblich, wenn der Gläubiger dies begehrt. Die Forderung ist bestritten oder ungeprüft
Bestrittene Forderungen einordnen § 93 Abs 3 IO nennt noch nicht geprüfte, bestrittene und bedingte Forderungen gesondert. Die Vorbereitung beginnt mit Forderungsstand, Sicherheit und Ausfall. Eine Sicherheit deckt einen Teil
Abstimmung praktisch vorbereiten Nehmen Sie Tagesordnung, Forderungsunterlagen und Vollmacht mit und halten Sie das Stimmgewicht je Punkt fest. In der Gläubigerversammlung entscheidet nicht jede Forderung automatisch mit. § 93 IO unterscheidet festgestellte, bestrittene und bedingte Forderungen. Die Forderung ist festgestellt
Nächster Schritt

Welcher Forderungsstatus liegt vor?

Bei Absonderung ist grundsätzlich der voraussichtlich ungedeckte Teil maßgeblich, wenn der Gläubiger dies begehrt.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Welcher Forderungsstatus liegt vor?

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01

Die Forderung ist festgestellt

§ 93 Abs 1 IO knüpft die Teilnahme an festgestellte Insolvenzforderungen. Prüfen Sie zuerst das Ergebnis der Prüfungstagsatzung.

02

Die Forderung ist bestritten oder ungeprüft

Bei Absonderung müssen Bewertung, Verwertung und Sicherheiten zusammengeführt werden.

03

Eine Sicherheit deckt einen Teil

§ 93 Abs 3 IO nennt noch nicht geprüfte, bestrittene und bedingte Forderungen gesondert.

Feststellung und Stimmrecht verbinden

§ 93 Abs 1 IO knüpft die Teilnahme an festgestellte Insolvenzforderungen. Prüfen Sie zuerst das Ergebnis der Prüfungstagsatzung.

Bei Absonderung ist grundsätzlich der voraussichtlich ungedeckte Teil maßgeblich, wenn der Gläubiger dies begehrt.

Absonderung und ungedeckten Teil prüfen

Bei Absonderung müssen Bewertung, Verwertung und Sicherheiten zusammengeführt werden.

Die Vorbereitung beginnt mit Forderungsstand, Sicherheit und Ausfall.

Bestrittene Forderungen einordnen

§ 93 Abs 3 IO nennt noch nicht geprüfte, bestrittene und bedingte Forderungen gesondert.

In der Gläubigerversammlung entscheidet nicht jede Forderung automatisch mit. § 93 IO unterscheidet festgestellte, bestrittene und bedingte Forderungen.

Abstimmung praktisch vorbereiten

Nehmen Sie Tagesordnung, Forderungsunterlagen und Vollmacht mit und halten Sie das Stimmgewicht je Punkt fest.

Bei Absonderung ist grundsätzlich der voraussichtlich ungedeckte Teil maßgeblich, wenn der Gläubiger dies begehrt.

Stimmrecht und Forderungshöhe sind nicht dasselbe. Prüfen Sie Status, Sicherheit und Ausfall getrennt.
FAQ

Häufige Fragen

Wann besteht ein Stimmrecht? +

§ 93 Abs 1 IO nennt festgestellte Insolvenzforderungen. Der konkrete Verfahrensstand ist entscheidend.

Wie wirkt sich eine Sicherheit aus? +

Bei Absonderung ist grundsätzlich der voraussichtlich ungedeckte Teil maßgeblich, wenn der Gläubiger dies begehrt.

Stimmt eine bestrittene Forderung mit? +

§ 93 Abs 3 IO behandelt diese Forderungen gesondert; Teilnahme und Gewichtung sind im Verfahren zu klären.

Was ersetzt der Beitrag nicht? +

Er ersetzt keine Prüfung der Verfahrensakte und keinen individuellen Rechtsrat.

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