Erstellen Sie für jedes Sicherungsrecht ein eigenes Datenblatt. Es sollte Gläubiger und Schuldner, gesicherte Forderung, Höchstbetrag, Sicherungszweck, Vermögenswert, Entstehungsakt, Rang und spätere Änderungen enthalten. Bei beweglichen Sachen gehören Identifikationsmerkmale und Standort dazu. Bei Forderungen sind Drittschuldner, Rechtsgrund und Zahlungslauf wesentlich.
Der Wert der Sicherheit darf nicht mit ihrem Nennbetrag gleichgesetzt werden. Frühere Rechte, Wertschwankungen, Verwertungskosten und rechtliche Einwendungen können den verfügbaren Erlös mindern. § 48 Abs 2 IO ordnet an, dass ein Überschuss nach Befriedigung der Absonderungsgläubiger in die gemeinschaftliche Insolvenzmasse fließt.
Wurde die Sicherheit erst in der Krise bestellt oder verändert, muss neben dem Absonderungsrecht auch das Anfechtungsrisiko geprüft werden. Der Beitrag zur Sicherheit kurz vor Insolvenz zeigt, wie Bestellung, Gegenleistung und damalige Informationen dokumentiert werden.