Planfassung und Bedingungen sichern
Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.
Sanierungsplan nicht erfüllt: Wiederaufleben, Zahlungen, Planbedingungen und Unterlagen nach österreichischem Insolvenzrecht getrennt prüfen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Ein bestätigter Sanierungsplan beendet die Prüfung nicht. Werden vereinbarte Leistungen nicht erbracht, müssen Planinhalt, Zahlung, Fälligkeit und die behauptete Folge getrennt rekonstruiert werden.
§ 156a IO regelt das Wiederaufleben von Forderungen unter gesetzlichen Voraussetzungen. Ob diese Folge eintritt, ergibt sich nicht allein aus einer Zahlungserinnerung oder einer internen Buchhaltung.
Dieser Beitrag behandelt die Nichterfüllung nach Bestätigung. Die Vorbereitung der Abstimmung und die allgemeinen Rechtswirkungen des Plans sind davon zu unterscheiden.
Planinhalt, tatsächliche Leistung und rechtliche Folge sind drei getrennte Prüffelder.
| Prüffeld | Unterlagen | Kernfrage |
|---|---|---|
| Planinhalt | Bestätigter Plan, Bedingungen, Zahlungsplan | Welche Leistung wurde geschuldet? |
| Zahlung | Kontoauszüge, Quittungen, Abrechnung | Was wurde tatsächlich geleistet? |
| Folge | Mahnung, Berechnung, Verfahrensunterlagen | Welche Forderung wird jetzt behauptet? |
Die konkrete Rechtsfolge hängt von Plan, Leistung und Verfahrensstand ab.
Der Check ordnet Plan, Zahlung und Folge. Er ersetzt keine Prüfung der konkreten Planfassung.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.
Gleichen Sie Beschluss, Unterlagen und tatsächlichen Ablauf ab, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.
Sichern Sie den fehlenden Beleg und halten Sie fest, welche Annahme noch geprüft werden muss.
Bereiten Sie die konkrete Frage mit Chronologie und den wichtigsten Belegen für die rechtliche Prüfung vor.
§ 156a IO knüpft die Rechtsfolge an den bestätigten Sanierungsplan und die dort vorgesehenen Bedingungen. Verwenden Sie deshalb die bestätigte Fassung und nicht nur eine Präsentation oder Verhandlungsnotiz.
Halten Sie Planbetrag, Zahlungstermine, Bedingungen und allfällige Sicherheiten in einer Übersicht fest.
Für die Prüfung müssen geschuldete und tatsächlich erbrachte Leistungen verglichen werden. Kontoauszüge, Quittungen und Abrechnungen sind dem jeweiligen Planpunkt zuzuordnen.
Eine verspätete, teilweise oder anders bezeichnete Zahlung sollte nicht ohne Abgleich als vollständige oder fehlende Erfüllung behandelt werden.
Die Rechtsfolge nach § 156a IO hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Planinhalt ab. Eine Mahnung allein beantwortet nicht, welche Forderung in welcher Höhe wieder geltend gemacht werden kann.
Berechnen Sie Ausgangsforderung, anerkannte Planleistung und behaupteten Rest getrennt.
Ordnen Sie Planfassung, Zahlungsübersicht, Korrespondenz und die aktuelle Verfahrensinformation. So lässt sich klären, ob zunächst eine Abrechnung, eine Stellungnahme oder ein weiterer Verfahrensschritt erforderlich ist.
Die Unterlagen sollten auch zeigen, welche Beträge unstreitig sind und welche Behauptung rechtlich geprüft werden muss.
§ 156a IO regelt, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine Forderung nach Nichterfüllung des Sanierungsplans wieder geltend gemacht werden kann.
Nein. Planinhalt, Leistung, Voraussetzungen und konkrete Berechnung müssen anhand der Unterlagen geprüft werden.
Die bestätigte Planfassung, Zahlungsnachweise, Abrechnungen, Korrespondenz und der aktuelle Verfahrensstand bilden die Grundlage.
Sanierungsplan nicht erfüllt: Wiederaufleben der Forderung prüfen
Sanierungsplan nicht erfüllt: Wiederaufleben der Forderung prüfen
Sanierungsplan nicht erfüllt: Wiederaufleben der Forderung prüfen
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