Akte für die nächste Handlung vorbereiten
Ordnen Sie Beschluss, Quelle, Belege und Zuständigkeit in einer kurzen Chronologie.
Gläubigerversammlung prüfen: Einberufung, angekündigte Tagesordnung, Stimmrecht und gerichtliche Kontrolle nach §§ 91 bis 95 IO.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Eine Gläubigerversammlung ist kein allgemeines Gespräch über das Verfahren. Das Insolvenzgericht beruft sie ein und leitet sie; Gegenstand und angekündigte Tagesordnung bestimmen, worüber Beschlüsse gefasst werden können.
Für Beschlüsse zählen nach § 92 IO grundsätzlich die erschienenen Insolvenzgläubiger und die Stimmen nach dem Betrag der Forderungen. § 93 IO enthält eigene Regeln für festgestellte, ungeprüfte, bestrittene, bedingte und abgesonderte Forderungen.
Dieser Beitrag ordnet die Versammlung von der Einberufung bis zur möglichen gerichtlichen Aufhebung eines Beschlusses und ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Ladung.
Rechtsgrundlage, Belege und nächsten Schritt zusammenführen.
| Verfahren | Beschlüsse, Edikt und Aktenzeichen | Welche Phase ist belegt? |
| Anspruch oder Position | Vertrag, Aufstellungen und Zahlungen | Welche Position ist konkret offen? |
| Nächster Schritt | Antrag, Abstimmung oder gerichtlicher Beschluss | Was muss als Nächstes geschehen? |
Die konkrete Akte und der aktuelle Verfahrensstand bleiben maßgeblich.
Trennen Sie Quelle, Position und konkrete Handlung.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
Ordnen Sie Beschluss, Quelle, Belege und Zuständigkeit in einer kurzen Chronologie.
Treffen Sie keine Frist- oder Wirkungsannahme, bevor das fehlende Dokument und sein Datum geklärt sind.
Trennen Sie unstreitige Tatsachen, streitige Rechtsfragen und den konkreten gerichtlichen oder außergerichtlichen Schritt.
Für Beschlüsse zählen nach § 92 IO grundsätzlich die erschienenen Insolvenzgläubiger und die Stimmen nach dem Betrag der Forderungen. § 93 IO enthält eigene Regeln für festgestellte, ungeprüfte, bestrittene, bedingte und abgesonderte Forderungen.
Dieser Beitrag ordnet die Versammlung von der Einberufung bis zur möglichen gerichtlichen Aufhebung eines Beschlusses und ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Ladung.
Gleichen Sie Beschlüsse, Vereinbarungen, Leistungen, Zahlungen und Kommunikation nach Datum und Rechtsgrund ab.
Eine rechtliche Wirkung darf nicht allein aus einer Überschrift, einer Rechnung oder einer informellen Zusage abgeleitet werden.
Halten Sie fest, welche Erklärung, Abstimmung, gerichtliche Entscheidung oder weitere Prüfung tatsächlich ansteht.
Unterstellen Sie keine allgemeine Frist oder automatische Wirkung, solange die Akte unvollständig ist.
Die aktuelle RIS-Fassung und der konkrete gerichtliche Beschluss. Ein allgemeiner Ratgeber ersetzt die Akte nicht.
Nein. Anspruchsgrund, Zeitraum, Beleg und Verfahrensbezug müssen zusammenpassen.
Eine Frist darf nur aus der anwendbaren Norm und dem konkreten Beschluss abgeleitet werden.
Aktenzeichen, Beschlüsse, Belege, Zustellnachweise und die offene konkrete Entscheidung.
Anmeldung, Prüfungstagsatzung und Bestreitung zusammenführen.
Eröffnungsdaten, Masse und Auskunftspflichten ordnen.
Beschluss, Forderung und offene Entscheidung übermitteln.
Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten.
Nennen Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
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