Insolvenz
Insolvenzverfahren

Unternehmensschließung in der Insolvenz: gerichtliche Prüfung und Unterlagen

§ 115 IO setzt für die Schließung eines Unternehmens eine konkrete gerichtliche Prüfung der Auswirkungen auf die Insolvenzgläubiger voraus.

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1. September 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Die Schließung eines insolventen Unternehmens ist keine reine Organisationsentscheidung. § 115 IO verlangt eine gerichtliche Prüfung, ob eine andere Lösung den Ausfall der Insolvenzgläubiger vermeiden kann.

Wird glaubhaft gemacht, dass binnen vierzehn Tagen Voraussetzungen zur Abwendung des Nachteils geschaffen werden, ist die Beschlussfassung bis zum Ablauf dieser Frist auszusetzen.

Für die Vorbereitung zählen daher Betriebsdaten, Fortführungsperspektive, Angebote und konkrete Auswirkungen auf die Masse.

Rechtsfrage

Unternehmensschließung in der Insolvenz: gerichtliche Prüfung und Unterlagen

Die Schließung eines insolventen Unternehmens ist keine reine Organisationsentscheidung. § 115 IO verlangt eine gerichtliche Prüfung, ob eine andere Lösung den Ausfall der Insolvenzgläubiger vermeiden kann.

Rechtsfrage
Rechtsfrage Nachweis Kontrollpunkt Nächster Schritt
Schließung und Fortführung unterscheiden Das Gericht darf die Schließung nur anordnen oder bewilligen, wenn eine Erhöhung des Ausfalls anders nicht vermeidbar ist. Die Schließung eines insolventen Unternehmens ist keine reine Organisationsentscheidung. § 115 IO verlangt eine gerichtliche Prüfung, ob eine andere Lösung den Ausfall der Insolvenzgläubiger vermeiden kann. Schließungsbeschluss liegt vor
Gerichtliche Entscheidungsgrundlage dokumentieren Ordnen Sie Umsatz, Aufträge, Kosten, Personal, Verwertung und Fortführungsperspektive in einer prüfbaren Darstellung. Wird glaubhaft gemacht, dass binnen vierzehn Tagen Voraussetzungen zur Abwendung des Nachteils geschaffen werden, ist die Beschlussfassung bis zum Ablauf dieser Frist auszusetzen. Fortführungsvorteil wird belegt
Vierzehntägige Aussetzung richtig einordnen Die in § 115 IO genannte Aussetzung bis zum Ablauf von vierzehn Tagen ist kein allgemeiner Sanierungszeitraum. Sie knüpft an glaubhaft gemachte Abwendungsvoraussetzungen an. Für die Vorbereitung zählen daher Betriebsdaten, Fortführungsperspektive, Angebote und konkrete Auswirkungen auf die Masse. Betriebsdaten fehlen
Auswirkungen auf die Masse belegen Sichern Sie Beschluss, Angebote, Planrechnung und die Belege für den behaupteten Vorteil der Fortführung. Die Schließung eines insolventen Unternehmens ist keine reine Organisationsentscheidung. § 115 IO verlangt eine gerichtliche Prüfung, ob eine andere Lösung den Ausfall der Insolvenzgläubiger vermeiden kann. Schließungsbeschluss liegt vor
Nächster Schritt

Ist die Schließung bereits beschlossen oder wird ihre Abwendung belegt?

Wird glaubhaft gemacht, dass binnen vierzehn Tagen Voraussetzungen zur Abwendung des Nachteils geschaffen werden, ist die Beschlussfassung bis zum Ablauf dieser Frist auszusetzen.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Ist die Schließung bereits beschlossen oder wird ihre Abwendung belegt?

Ihre Angaben

Dokumente geordnet prüfen

01

Schließungsbeschluss liegt vor

Das Gericht darf die Schließung nur anordnen oder bewilligen, wenn eine Erhöhung des Ausfalls anders nicht vermeidbar ist.

02

Fortführungsvorteil wird belegt

Ordnen Sie Umsatz, Aufträge, Kosten, Personal, Verwertung und Fortführungsperspektive in einer prüfbaren Darstellung.

03

Betriebsdaten fehlen

Die in § 115 IO genannte Aussetzung bis zum Ablauf von vierzehn Tagen ist kein allgemeiner Sanierungszeitraum. Sie knüpft an glaubhaft gemachte Abwendungsvoraussetzungen an.

Schließung und Fortführung unterscheiden

Das Gericht darf die Schließung nur anordnen oder bewilligen, wenn eine Erhöhung des Ausfalls anders nicht vermeidbar ist.

Wird glaubhaft gemacht, dass binnen vierzehn Tagen Voraussetzungen zur Abwendung des Nachteils geschaffen werden, ist die Beschlussfassung bis zum Ablauf dieser Frist auszusetzen.

Gerichtliche Entscheidungsgrundlage dokumentieren

Ordnen Sie Umsatz, Aufträge, Kosten, Personal, Verwertung und Fortführungsperspektive in einer prüfbaren Darstellung.

Für die Vorbereitung zählen daher Betriebsdaten, Fortführungsperspektive, Angebote und konkrete Auswirkungen auf die Masse.

Vierzehntägige Aussetzung richtig einordnen

Die in § 115 IO genannte Aussetzung bis zum Ablauf von vierzehn Tagen ist kein allgemeiner Sanierungszeitraum. Sie knüpft an glaubhaft gemachte Abwendungsvoraussetzungen an.

Die Schließung eines insolventen Unternehmens ist keine reine Organisationsentscheidung. § 115 IO verlangt eine gerichtliche Prüfung, ob eine andere Lösung den Ausfall der Insolvenzgläubiger vermeiden kann.

Auswirkungen auf die Masse belegen

Sichern Sie Beschluss, Angebote, Planrechnung und die Belege für den behaupteten Vorteil der Fortführung.

Wird glaubhaft gemacht, dass binnen vierzehn Tagen Voraussetzungen zur Abwendung des Nachteils geschaffen werden, ist die Beschlussfassung bis zum Ablauf dieser Frist auszusetzen.

Schließung braucht eine konkrete Masse- und Ausfallprüfung. Ordnen Sie Zahlen, Unterlagen und die gerichtliche Entscheidungsgrundlage.
FAQ

Häufige Fragen

Wann darf das Gericht schließen? +

Wenn feststeht, dass eine Erhöhung des Ausfalls der Insolvenzgläubiger anders nicht vermeidbar ist.

Was bewirken die vierzehn Tage? +

Bei glaubhaft gemachten Voraussetzungen zur Abwendung des Nachteils wird die Beschlussfassung bis zum Ablauf ausgesetzt.

Reicht ein Fortführungswunsch? +

Nein. Erforderlich ist eine belegte Perspektive mit konkreten Auswirkungen auf die Insolvenzmasse.

Was ersetzt der Beitrag nicht? +

Er ersetzt keine Prüfung der Verfahrensakte und keinen individuellen Rechtsrat.

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