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Berichtstagsatzung im Insolvenzverfahren: Fortführung und Verwertung prüfen

Berichtstagsatzung im Insolvenzverfahren prüfen: Fortführung, Verwertung, Unterlagen und gerichtliche Entscheidung auseinanderhalten.

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Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit

Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.

17. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Die Berichtstagsatzung ist ein zentraler Entscheidungspunkt für Fortführung und weitere Verwertung. Wer ein Unternehmen, eine Forderung oder einen Erwerb betrifft, braucht deshalb mehr als eine allgemeine Information über die Eröffnung.

§§ 114a bis 114c IO ordnen Fortführung, Berichtstagsatzung und mögliche Verwertungsschritte. Maßgeblich sind der aktuelle Beschluss, die wirtschaftlichen Unterlagen und die konkrete Verfahrenslage.

Dieser Beitrag richtet sich auf die Entscheidungsgrundlage rund um die Berichtstagsatzung. Der Erwerb eines Betriebsteils und die allgemeine Insolvenzverwaltung bleiben davon getrennte Themen.

Bericht vorbereiten

Welche Unterlagen zeigen die Fortführung?

Betrieb, Verwertung und gerichtliche Entscheidung müssen in getrennten Aktensträngen geprüft werden.

Unterlagen vor der Berichtstagsatzung
Prüffeld Unterlagen Kernfrage
Fortführung Finanzplan, Aufträge, Kostenübersicht Kann der Betrieb nachvollziehbar weitergeführt werden?
Verwertung Inventar, Bewertung, Angebote Welche Vermögenswerte sind betroffen?
Entscheidung Bericht, Beschluss, Stellungnahmen Welche Maßnahme wurde beschlossen?

Die konkrete Entscheidung hängt vom Verfahren und den aktuellen Unterlagen ab.

Fortführung oder Verwertung

Welche Frage muss zuerst geschlossen werden?

Der Check ordnet die Unterlagen vor der Berichtstagsatzung.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Ist die wirtschaftliche Grundlage der Fortführung dokumentiert?

Ihre Angaben

Dokumente geordnet prüfen

01

Finanzplan und Aufträge abgleichen

Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.

02

Fehlende Unterlagen ergänzen

Gleichen Sie Beschluss, Unterlagen und tatsächlichen Ablauf ab, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.

03

Vermögenswerte und Angebote ordnen

Sichern Sie den fehlenden Beleg und halten Sie fest, welche Annahme noch geprüft werden muss.

04

Beschluss und Bericht gemeinsam prüfen

Bereiten Sie die konkrete Frage mit Chronologie und den wichtigsten Belegen für die rechtliche Prüfung vor.

Fortführung mit aktuellen Zahlen belegen

§ 114a IO knüpft die Fortführung an den konkreten Verfahrensstand und die Auswirkungen auf die Insolvenzgläubiger. Eine allgemeine Hoffnung auf Weiterbetrieb ersetzt keine Zahlen.

Ordnen Sie Liquiditätsstatus, Aufträge, Kosten, Personal und wesentliche Verträge auf denselben Stichtag.

Berichtstagsatzung als Entscheidungspunkt verstehen

Die Berichtstagsatzung führt die Informationen des Verfahrens zusammen. Für Beteiligte ist wichtig, welche Tatsachen im Bericht enthalten sind und welche Entscheidung beantragt oder getroffen wird.

Halten Sie Abweichungen zwischen Bericht, Finanzplan und tatsächlicher Entwicklung gesondert fest.

Verwertung und Fortführung nicht vermischen

§§ 114b und 114c IO betreffen Verwertung und mögliche Aufschübe unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Kaufinteresse oder ein Sanierungsplanantrag allein beantwortet nicht jede Verfahrensfrage.

Bei Angeboten sind Gegenstand, Bewertung, Bedingungen und Genehmigungsweg klar zu dokumentieren.

Stellungnahme auf konkrete Punkte beschränken

Eine brauchbare Stellungnahme benennt den Abschnitt des Berichts, die abweichende Tatsache und den zugehörigen Beleg.

So kann die weitere Entscheidung zwischen Fortführung, Verwertung und einem anderen Verfahrensschritt nachvollziehbar getroffen werden.

Fortführung ist keine bloße Absicht: Gleichen Sie Bericht, Finanzplan, Aufträge und gerichtliche Entscheidung auf denselben Stand ab.
FAQ

Häufige Fragen zur Berichtstagsatzung

Was ist die Berichtstagsatzung? +

Sie dient der Zusammenführung und Erörterung der maßgeblichen Informationen über Fortführung und weitere Verfahrensschritte.

Wird ein Unternehmen immer fortgeführt? +

Nein. § 114a IO verlangt eine konkrete Prüfung des Verfahrens und der Auswirkungen auf die Gläubiger.

Kann ein Angebot die Verwertung sofort auslösen? +

Nein. Gegenstand, Bewertung, gesetzliche Beteiligung und erforderliche Genehmigungen müssen geprüft werden.

Themen
BerichtstagsatzungFortführungVerwertungInsolvenzverfahren

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