Vertrag und Abrechnungen abgleichen
Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.
Arbeitnehmerforderung in der Insolvenz prüfen: Insolvenz-Entgelt, gesicherte Ansprüche, Unterlagen und Antrag nach dem IESG ordnen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, müssen offene Entgeltansprüche und das Insolvenz-Entgelt getrennt geordnet werden. Lohnabrechnung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die gerichtliche Verfahrenslage gehören dabei zusammen.
Das IESG regelt gesicherte Ansprüche, Umfang und Verfahren des Insolvenz-Entgelts. Ob ein Anspruch gesichert ist und in welchem Umfang er berücksichtigt wird, hängt von Anspruchsgrund, Zeitraum und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Dieser Beitrag behandelt die Unterlagenordnung für Arbeitnehmer. Er ersetzt weder eine individuelle Anspruchsberechnung noch die Prüfung arbeitsrechtlicher Beendigungsfragen.
Arbeitsverhältnis, offener Anspruch und Insolvenzverfahren müssen auf denselben Stand gebracht werden.
| Prüffeld | Unterlagen | Kernfrage |
|---|---|---|
| Arbeitsverhältnis | Vertrag, Dienstzettel, Kollektivvertrag | Welche Leistung wurde vereinbart? |
| Entgelt | Lohnabrechnungen, Zeitaufzeichnungen, Kontoauszüge | Was ist offen und nachweisbar? |
| Verfahren | Edikt, Beendigung, Schriftverkehr | Welche Verfahrenslage ist aktuell? |
Die Sicherung und der Umfang hängen vom konkreten Anspruch und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Der Check ordnet Arbeitsverhältnis, Entgelt und Verfahren.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.
Gleichen Sie Beschluss, Unterlagen und tatsächlichen Ablauf ab, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.
Sichern Sie den fehlenden Beleg und halten Sie fest, welche Annahme noch geprüft werden muss.
Bereiten Sie die konkrete Frage mit Chronologie und den wichtigsten Belegen für die rechtliche Prüfung vor.
§ 1 IESG knüpft die Sicherung an gesetzlich bestimmte Ansprüche von Arbeitnehmern. Für die Prüfung braucht es daher den Arbeitsvertrag, die tatsächliche Beschäftigung und die aktuelle Insolvenzlage.
Sichern Sie Eröffnungsbekanntmachung, Arbeitgeberdaten und Unterlagen zur Beendigung oder Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
§ 3 IESG betrifft den Umfang des Insolvenz-Entgelts. Eine Gesamtsumme ohne Zuordnung zu Monat, Entgeltart und Beleg erschwert die Prüfung.
Ordnen Sie Grundentgelt, Sonderzahlungen, Abfertigungs- oder Beendigungsansprüche und allfällige Gegenforderungen getrennt.
Lohnabrechnungen zeigen eine Berechnung, Kontoauszüge zeigen tatsächliche Zahlung. Beides sollte für jeden Anspruchszeitraum zusammengeführt werden.
Auch Vorschüsse, Teilzahlungen und Aufrechnungen gehören in die Übersicht, damit der offene Betrag nicht doppelt angesetzt wird.
§ 7 IESG betrifft Antrag und Auszahlung. Die notwendigen Angaben sollten anhand der offiziellen Unterlagen und der eigenen Anspruchsakte vorbereitet werden.
Bewahren Sie Einreichkopie, Nachreichungen und Mitteilungen geordnet auf. Die rechtliche Prüfung einzelner Ansprüche bleibt vom bloßen Einlangen eines Antrags getrennt.
Es ist eine gesetzlich geregelte Sicherung bestimmter Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers.
Nein. Anspruchsgrund, Zeitraum und die gesetzlichen Voraussetzungen müssen konkret geprüft werden.
Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Zeitaufzeichnungen, Kontoauszüge, Schriftverkehr und Unterlagen zum Insolvenzverfahren.
Arbeitnehmerforderung in der Insolvenz: Insolvenz-Entgelt und Unterlagen
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