Geschäftsführung vor dem Krisengespräch
Bereiten Sie vier getrennte Blöcke vor: Liquidität, Organentscheidung, Finanzierung und Gläubigerstruktur.
Eine belastbare Krisenbesprechung braucht einen zeitlich aktuellen Sachstand und nachvollziehbare Entscheidungen. Die Checkliste ordnet die Vorbereitung in vier getrennte Blöcke.
Die Pflicht nach § 69 IO und ein Restrukturierungsvorhaben dürfen nicht gleichgesetzt werden. Die Themenseite Sanierung und Restrukturierung erklärt die Abgrenzung.
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01 Liquidität
02 Organentscheidung
03 Finanzierung
04 Gläubigerstruktur
Rechtlicher Rahmen
§ 69 IO regelt die Antragspflicht. Der dort genannte äußerste Rahmen ist keine automatische Wartefrist; Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, Verschulden und zulässige Maßnahmen müssen konkret geprüft werden.
§ 1 ReO beschreibt den Restrukturierungsrahmen. Restrukturierung, Sanierungsverfahren und Antragspflicht bleiben getrennte, zeitlich aufeinander abzustimmende Prüfungen. Der Beitrag Insolvenzverschleppung und Geschäftsführerhaftung vertieft die Organperspektive.
Diese Checkliste ordnet die Unterlagen für die individuelle Prüfung von Zahlungsunfähigkeit, Antragsfrist und Eignung eines Restrukturierungsverfahrens.
Antragspflicht und Sanierung getrennt prüfen
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
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