Empfängerrolle zuerst klären
Ermitteln Sie Kontoinhaber, wirtschaftlichen Empfänger, Vertragsparteien und allfällige Treuhand- oder Konzernbezüge. Ohne diese Zuordnung ist unklar, welche Forderung durch die Zahlung befriedigt wurde.
Zahlung vor der Insolvenz erhalten: Empfängerrolle, Gegenleistung, damaligen Wissensstand und Anspruchsschreiben richtig dokumentieren.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Sie haben eine Zahlung von einem Unternehmen erhalten, über dessen Vermögen später ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Für die Prüfung zählt nicht nur der Zahlungstag. Empfängerrolle, Forderungsgrund, Gegenleistung und der damalige Informationsstand müssen für jede Transaktion getrennt nachvollziehbar sein.
§ 27 IO beschreibt den Ausgangspunkt der Insolvenzanfechtung. § 31 IO erfasst bestimmte Rechtshandlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach einem Eröffnungsantrag. Ob seine Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich weder aus der späteren Insolvenz noch aus einem einzelnen Krisenzeichen ableiten.
Sichern Sie deshalb Kontoauszug, Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweis und die damalige Korrespondenz. Wenn bereits ein Schreiben des Insolvenzverwalters vorliegt, bewahren Sie auch Anlagen und Zustellnachweis vollständig auf.
Der Check trennt Zahlung, Gegenleistung und damaligen Wissensstand. Er entscheidet nicht, ob ein Anspruch besteht.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
Ermitteln Sie Kontoinhaber, wirtschaftlichen Empfänger, Vertragsparteien und allfällige Treuhand- oder Konzernbezüge. Ohne diese Zuordnung ist unklar, welche Forderung durch die Zahlung befriedigt wurde.
Ordnen Sie der Zahlung den Vertrag, die konkrete Lieferung oder Leistung, Rechnung, Fälligkeit und allfällige Gutschriften zu. Mehrere Zahlungen dürfen nicht in einer pauschalen Gesamtdarstellung verschwinden.
Sichern Sie die Kommunikation aus der Zeit vor und rund um die Zahlung. Entscheidend ist nicht die spätere Rückschau, sondern welche Informationen über Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnungsantrag damals bekannt waren oder bekannt sein mussten.
Die Grundunterlagen sind geordnet. Prüfen Sie nun für jede Zahlung den konkreten Anfechtungstatbestand, die Empfängerbeziehung und die Prozesslage. Der Check gibt keine Risikoprognose ab.
Notieren Sie für jede Zahlung Absenderkonto, Empfängerkonto, Valutadatum, Betrag und Verwendungszweck. Klären Sie, ob Sie selbst Vertragspartner waren, für einen Dritten eingezogen haben oder die Zahlung weitergeleitet wurde. Bei Treuhand, Konzernverrechnung oder Zession braucht es die zugrunde liegenden Vereinbarungen.
Die Empfängerrolle beeinflusst, welche Forderung befriedigt wurde und welche Person zu einem späteren Anspruchsschreiben Stellung nehmen muss. Eine Buchungszeile ohne Vertragsbezug genügt dafür nicht.
Verbinden Sie jede Zahlung mit Bestellung, Vertrag, Rechnung und Fälligkeit. Belegen Sie anschließend die Gegenleistung durch Lieferschein, Leistungsprotokoll, Abnahme, Zeiterfassung oder eine andere passende Dokumentation. Halten Sie auch Storno, Gutschrift, Mängelrüge und Aufrechnung fest.
Diese Zuordnung zeigt, ob eine fällige eigene Forderung erfüllt, eine Sicherheit bestellt oder ein anderes Geschäft abgewickelt wurde. § 31 IO unterscheidet zwischen Sicherstellung oder Befriedigung eines Insolvenzgläubigers und nachteiligen Rechtsgeschäften. Deshalb müssen Zahlung und wirtschaftlicher Grund getrennt lesbar bleiben.
Für § 31 IO kann maßgeblich sein, ob Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnungsantrag bekannt waren oder bekannt sein mussten. Sammeln Sie deshalb nur zeitgenössische Unterlagen: Mahnungen, Ratenvereinbarungen, Zahlungszusagen, Rücklastschriften, E-Mails, Gesprächsnotizen, öffentliche Bekanntmachungen und interne Freigaben.
Ein später bekannt gewordener Jahresabschluss oder die spätere Verfahrenseröffnung darf nicht unbemerkt in die damalige Wissenslage zurückprojiziert werden. Umgekehrt sollten auffällige Hinweise nicht weggelassen werden. Eine belastbare Chronologie enthält entlastende und belastende Umstände.
Prüfen Sie zuerst, welche konkrete Zahlung, welcher Betrag und welcher Rechtsgrund genannt werden. Gleichen Sie jedes Datum mit Kontoauszug und Buchhaltung ab. Sichern Sie das vollständige Schreiben, Anlagen, Kuvert oder elektronischen Zustellnachweis und allfällige nachfolgende Korrespondenz.
Trennen Sie die Beweissicherung von der rechtlichen Antwort. Geben Sie kein Anerkenntnis ab und leisten Sie keine Rückzahlung allein aufgrund einer pauschalen Aufforderung. Gerichtliche Zustellungen und Termine müssen dennoch sofort individuell geprüft werden.
Den gesetzlichen Ausgangspunkt finden Sie in § 27 IO im RIS. Die Voraussetzungen bestimmter nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach einem Eröffnungsantrag vorgenommener Rechtshandlungen regelt § 31 IO im RIS.
Eine ausführliche Einordnung bietet außerdem der Beitrag Insolvenzanfechtung in Österreich: Wenn der Masseverwalter Zahlungen zurückfordert. Für Ihren Fall bleiben der konkrete Tatbestand, die vollständige Akte und die aktuelle Prozesslage entscheidend.
Nein. Eine spätere Insolvenz macht eine frühere Zahlung nicht automatisch anfechtbar. Die Voraussetzungen eines konkreten Tatbestands und der damalige Sachverhalt müssen geprüft werden.
Sie zeigt den wirtschaftlichen und vertraglichen Grund der Zahlung. Vertrag, Rechnung, Fälligkeit und tatsächliche Leistung helfen, die Transaktion rechtlich richtig einzuordnen.
Sichern Sie Schreiben, Anlagen und Zustellung. Gleichen Sie Betrag und Datum mit der Buchhaltung ab und stellen Sie Vertrag, Gegenleistung sowie damalige Kommunikation zusammen.
Nennen Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
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