Der erste Schritt führt zum aktuellen Insolvenzedikt. Übernehmen Sie Schuldner, Insolvenzgericht, Aktenzeichen, Anmeldungsfrist, allgemeine Prüfungstagsatzung und den Termin zur Prüfung der Schlussrechnung aus der gerichtlichen Bekanntmachung. Ein allgemeiner Zeitraum aus einem Ratgeber ersetzt diese konkreten Verfahrensdaten nicht.
Dokumentieren Sie außerdem das Datum, an dem die verspätete Anmeldung beim Insolvenzgericht eingebracht wurde. Bei elektronischer Übermittlung gehören Einbringungsbestätigung und übermittelte Fassung zusammen. Bei einer schriftlichen Anmeldung sichern Sie den Nachweis des Einlangens. Die zeitliche Einordnung nach § 107 IO hängt von dieser Chronologie ab.
Prüfen Sie danach, ob die Forderung in der allgemeinen Prüfungstagsatzung bereits verhandelt wurde. Das Protokoll und der Tabellenstand zeigen, ob eine Erklärung des Insolvenzverwalters vorliegt. Eine bloße Mitteilung, die Forderung sei bekannt, beantwortet diese Frage nicht.