§ 17 IO schützt den Rückgriff
Ordnen Sie die Unterlagen zu diesem Prüfpunkt und halten Sie die offene Frage fest.
Wie Bürgen und Mitschuldner Rückgriffsansprüche nach § 17 IO prüfen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Zahlt ein Bürge oder Mitschuldner auf eine fremde Schuld, entsteht eine eigene Rückgriffsfrage. Diese Position ist von der ursprünglichen Gläubigerforderung zu trennen.
§ 17 IO behandelt geleistete Zahlungen und einen möglichen Vorbehalt für künftige Zahlungen.
Haftung, Zahlung und Rückgriff müssen zeitlich und betragsmäßig nachvollziehbar sein.
Rechtsgrund, Zeitpunkt und Belege beantworten unterschiedliche Fragen.
| Prüffeld | Unterlagen | Kernfrage |
|---|---|---|
| Grundlage | Rückgriff von Bürge und Mitschuldner | Was ist belegt? |
| Zeitpunkt | Eröffnungsbeschluss und Chronologie | Welche Daten gelten? |
| Rechtsfolge | Vertrag und Verfahrensstand | Welche Frage ist offen? |
Die konkrete Wirkung hängt vom Verfahrensstand und den Originalunterlagen ab.
Der Check ordnet die nächsten Unterlagen.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
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Zahlt ein Bürge oder Mitschuldner auf eine fremde Schuld, entsteht eine eigene Rückgriffsfrage. Diese Position ist von der ursprünglichen Gläubigerforderung zu trennen.
§ 17 IO behandelt geleistete Zahlungen und einen möglichen Vorbehalt für künftige Zahlungen.
§ 17 IO behandelt geleistete Zahlungen und einen möglichen Vorbehalt für künftige Zahlungen.
Haftung, Zahlung und Rückgriff müssen zeitlich und betragsmäßig nachvollziehbar sein.
Haftung, Zahlung und Rückgriff müssen zeitlich und betragsmäßig nachvollziehbar sein.
Zahlt ein Bürge oder Mitschuldner auf eine fremde Schuld, entsteht eine eigene Rückgriffsfrage. Diese Position ist von der ursprünglichen Gläubigerforderung zu trennen.
Zahlt ein Bürge oder Mitschuldner auf eine fremde Schuld, entsteht eine eigene Rückgriffsfrage. Diese Position ist von der ursprünglichen Gläubigerforderung zu trennen.
§ 17 IO behandelt geleistete Zahlungen und einen möglichen Vorbehalt für künftige Zahlungen.
Zahlt ein Bürge oder Mitschuldner auf eine fremde Schuld, entsteht eine eigene Rückgriffsfrage. Diese Position ist von der ursprünglichen Gläubigerforderung zu trennen.
Nennen Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000