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Fremdwährungsforderung in der Insolvenz: Schätzwert und Stichtag prüfen

Wie Fremdwährungsforderungen und nicht auf Geld gerichtete Ansprüche nach § 14 IO einzuordnen sind.

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24. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Eine Fremdwährungsforderung wird im österreichischen Insolvenzverfahren nicht einfach mit dem späteren Wechselkurs angesetzt. § 14 IO stellt auf den Schätzwert in inländischer Währung zur Zeit der Eröffnung ab.

Dokumentieren Sie Währung, Berechnungsgrundlage, Eröffnungsdatum und Zahlungen getrennt.

Auch eine nicht auf Geld gerichtete Forderung braucht eine nachvollziehbare Bewertung.

Fremdwährung und Schätzwert

Welche Unterlagen gehören zusammen?

Rechtsgrund, Zeitpunkt und Belege beantworten unterschiedliche Fragen.

Unterlagen für die erste Einordnung
Prüffeld Unterlagen Kernfrage
Grundlage Fremdwährung und Schätzwert Was ist belegt?
Zeitpunkt Eröffnungsbeschluss und Chronologie Welche Daten gelten?
Rechtsfolge Vertrag und Verfahrensstand Welche Frage ist offen?

Die konkrete Wirkung hängt vom Verfahrensstand und den Originalunterlagen ab.

Prüfpfad

Fremdwährung und Schätzwert

Der Check ordnet die nächsten Unterlagen.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Sind Rechtsgrund, Zeitpunkt und Unterlagen vollständig dokumentiert?

Ihre Angaben

Dokumente geordnet prüfen

01

§ 14 IO stellt auf die Eröffnung ab

Ordnen Sie die Unterlagen zu diesem Prüfpunkt und halten Sie die offene Frage fest.

02

Fremdwährung und Forderungsgrund trennen

Ordnen Sie die Unterlagen zu diesem Prüfpunkt und halten Sie die offene Frage fest.

03

Betagte Forderungen gesondert behandeln

Ordnen Sie die Unterlagen zu diesem Prüfpunkt und halten Sie die offene Frage fest.

04

Anmeldung nachvollziehbar vorbereiten

Ordnen Sie die Unterlagen zu diesem Prüfpunkt und halten Sie die offene Frage fest.

§ 14 IO stellt auf die Eröffnung ab

Eine Fremdwährungsforderung wird im österreichischen Insolvenzverfahren nicht einfach mit dem späteren Wechselkurs angesetzt. § 14 IO stellt auf den Schätzwert in inländischer Währung zur Zeit der Eröffnung ab.

Dokumentieren Sie Währung, Berechnungsgrundlage, Eröffnungsdatum und Zahlungen getrennt.

Fremdwährung und Forderungsgrund trennen

Dokumentieren Sie Währung, Berechnungsgrundlage, Eröffnungsdatum und Zahlungen getrennt.

Auch eine nicht auf Geld gerichtete Forderung braucht eine nachvollziehbare Bewertung.

Betagte Forderungen gesondert behandeln

Auch eine nicht auf Geld gerichtete Forderung braucht eine nachvollziehbare Bewertung.

Eine Fremdwährungsforderung wird im österreichischen Insolvenzverfahren nicht einfach mit dem späteren Wechselkurs angesetzt. § 14 IO stellt auf den Schätzwert in inländischer Währung zur Zeit der Eröffnung ab.

Anmeldung nachvollziehbar vorbereiten

Eine Fremdwährungsforderung wird im österreichischen Insolvenzverfahren nicht einfach mit dem späteren Wechselkurs angesetzt. § 14 IO stellt auf den Schätzwert in inländischer Währung zur Zeit der Eröffnung ab.

Dokumentieren Sie Währung, Berechnungsgrundlage, Eröffnungsdatum und Zahlungen getrennt.

Unterlagen trennen: Rechtsgrund, Zeitpunkt und Rechtsfolge müssen jeweils gesondert belegt werden.
FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Welche Unterlagen sind entscheidend? +

Eine Fremdwährungsforderung wird im österreichischen Insolvenzverfahren nicht einfach mit dem späteren Wechselkurs angesetzt. § 14 IO stellt auf den Schätzwert in inländischer Währung zur Zeit der Eröffnung ab.

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