Insolvenz
Checkliste

Erwerb eines Betriebsteils aus der Insolvenz

Verfahrensstand, Rechte Dritter, Genehmigungen, Bedingungen und Übergabe vor dem Erwerb eines Betriebsteils prüfen.

Ein Betriebsteil aus einem eröffneten Insolvenzverfahren ist nicht automatisch frei von Rechten Dritter. Massezugehörigkeit, Verfügungsmacht und Genehmigungen müssen assetbezogen geklärt werden.

Vor Zahlung und Übergabe sollten Erwerbsgegenstand, Bedingungen, Drittberechtigungen und der konkrete Vollzugsweg dokumentiert sein.

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01 Verfahrensstand und Erwerbsgegenstand

02 Rechte Dritter und Genehmigungen

Aussonderungs- und Absonderungsrechte bleiben durch die Eröffnung grundsätzlich unberührt.

03 Bedingungen vor Zahlung und Übergabe

Rechtlicher Prüfrahmen

§ 11 IO schützt Aussonderungs- und Absonderungsrechte vor einer pauschalen Lastenfreiheitsannahme. §§ 116 bis 118 IO regeln Genehmigungs- und Beteiligungsschritte für bestimmte Verwertungen; § 119 IO betrifft die gerichtliche Veräußerung auf Antrag des Insolvenzverwalters.

Die IO enthält kein einheitliches Übergabeprotokoll für jeden Betriebsteilerwerb. Einen transaktionsrechtlichen Überblick bietet Distressed M&A: Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz.

Diese Checkliste dient der Vorbereitung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Gerichtliche Kundmachungen und Termine müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.

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